Wohnhäuser
Rückbau freistehender Einfamilienhäuser und kleinerer Wohngebäude – einschließlich Sortierung und Abtransport.

Mainz · Wiesbaden · 25 km Umkreis
FIEGLER übernimmt den Abbruch von Wohnhäusern, Anbauten und Nebengebäuden – von der ersten Einschätzung bis zur sortierten Abfuhr der Materialien.
Ein Haus abzureißen ist für die meisten Eigentümer kein alltägliches Projekt. Deshalb begleiten wir Sie durch den gesamten Ablauf, erklären verständlich, was erforderlich ist, und sagen Ihnen, welche Angaben wir für ein erstes Angebot benötigen.
Rückbau freistehender Einfamilienhäuser und kleinerer Wohngebäude – einschließlich Sortierung und Abtransport.
Gezielter Abbruch von Anbauten, Garagen und Nebengebäuden, wenn das Wohnhaus oder andere Gebäudeteile erhalten bleiben sollen.
Wir übernehmen auch die Entkernung und den vorbereitenden Innenrückbau für Sanierung, Umbau oder einen anschließenden vollständigen Abbruch.
Adresse, Gebäudeart, ungefähre Größe und ein paar Fotos reichen für den Anfang.
Wir prüfen Zugänglichkeit, Bauweise, mögliche Schadstoffe und die örtlichen Bedingungen.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung des Leistungsumfangs und der nächsten Schritte.
Das Gebäude wird kontrolliert zurückgebaut, Materialien werden getrennt und ordnungsgemäß abgefahren.
Beton, Metalle, Holz und weitere Baustoffe werden – soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll – getrennt erfasst und geeigneten Verwertungs- oder Entsorgungswegen zugeführt.
Wie das Material getrennt werden kann, entscheiden wir objektbezogen vor Ort.
Häufige Fragen
Als grobe Orientierung werden für ein typisches Einfamilienhaus mit rund 100 m² häufig etwa 15.000 bis 30.000 Euro Gesamtkosten genannt. Für die eigentlichen Abbrucharbeiten einschließlich Abtransport liegen veröffentlichte Richtwerte oft bei etwa 50 bis 100 Euro pro m². Hinzukommen können Planung, Gutachten, Entrümpelung, Schadstoffsanierung, Kellerabbruch, Erdarbeiten und Entsorgung.
Entscheidend sind vor allem Größe und Bauweise, die Zugänglichkeit für Maschinen, ein vorhandener Keller, die Materialmengen und mögliche Schadstoffe wie Asbest. Deshalb ist eine verlässliche Kalkulation erst nach den wichtigsten Objektangaben und in der Regel einer Besichtigung möglich.
Mainz und Rheinland-Pfalz: Der Abbruch normaler Gebäude ist grundsätzlich baugenehmigungsfrei; ausgenommen sind insbesondere Hochhäuser. Andere notwendige Genehmigungen und Vorgaben bleiben trotzdem bestehen.
Wiesbaden und Hessen: Reine Abbruchvorhaben sind seit dem 14. Oktober 2025 baugenehmigungsfrei. Freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 – dazu zählen typischerweise kleinere freistehende Wohngebäude – können ohne Anzeige beseitigt werden. Bei nicht freistehenden Gebäuden sowie Gebäudeklasse 4 oder 5 muss der Abbruch mindestens einen Monat vorher angezeigt werden. Bei angebauten Gebäuden ist außerdem regelmäßig ein Nachweis über die Standsicherheit der verbleibenden Bauteile erforderlich.
Immer gesondert prüfen: Denkmal- und Ensembleschutz, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen, Natur- und Artenschutz, Baumschutz sowie Umweltauflagen können weitere Zustimmungen erfordern oder einem Abriss entgegenstehen. Wird gleichzeitig ein genehmigungspflichtiger Neubau beantragt, wird der Abbruch im Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft. Verbindlich entscheidet die zuständige Bauaufsicht.
Materialien werden getrennt erfasst und zu geeigneten Verwertungs- oder Entsorgungsstellen transportiert.
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